AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Streitbeilegung für Verbraucher: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

1. Allgemeines

Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der FLYERALARM Branding GmbH, Enderstr. 94 (Haus C), 01277 Dresden (im Folgenden: Lieferer genannt). Besteller im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, die mit dem Lieferer Rechtsgeschäfte abschließen. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft mit dem Lieferer zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann; Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Lieferer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

Die Angebote des Lieferers sind freibleibend.
Sämtliche Produktbeschreibungen, wie Maße, Leistungsangaben und Abbildungen sind nur dann Bestandteil des Angebots, wenn sie vom Lieferer ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
An Projektierungen, Entwürfen sowie anderen Vorleistungen behält sich der Lieferer das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ein durch den Lieferer abgegebenes Angebot kann von diesem bis zur Annahme widerrufen werden. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch den Lieferer zustande.
Der Lieferer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Bestellers innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware. Wird der Auftrag schriftlich bestätigt, so ist für den Umfang der Lieferung die Auftragsbestätigung des Lieferers maßgeblich. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Offensichtliche Irrtümer und Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen vom Lieferer berichtigt werden. Rechtsansprüche des Bestellers aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu den sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, bestehen nicht.

3. Kein Widerrufsrecht i.S.d. § 355 BGB

Erzeugnisse, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, schließen das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages aus, § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB.

4. Preise

Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich netto ab Werk ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht und sonstiger Versandspesen, Versicherung, Zoll, Montage.
Die Verpackungskosten und Transport- oder Versandkosten sind vom Besteller zu tragen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung über ihre jeweilige Höhe bedarf. Sie werden billigst berechnet. Gutschriften bei Rücksendung werden nicht erteilt, es sei denn, die Sache wird von einem Verbraucher aufgrund eines Widerrufs im Sinne des § 355 BGB zurückgesandt und der Bestellwert der Sache beträgt mehr als 40 EUR.
Zu den Preisen tritt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Sollte sich der Umsatzsteuersatz zwischen Vertragsschluss und Lieferung/Rechnungsstellung erhöhen, so gilt der erhöhte Umsatzsteuersatz. Sollten bis zum Liefertag Kostenänderungen eintreten, bleibt eine Angleichung vorbehalten, soweit zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.

5. Zahlung

Falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind die auf der Rechnung angegeben Zahlungsbedingungen verbindlich. Bei Überschreitung von Zahlungsterminen kommt der Auftraggeber, ohne dass es einer förmlichen in Verzugsetzung bedarf, mit allen offenen Ansprüchen, auch aus anderen Geschäften, in Verzug. Für die Zeit des Verzuges berechnet der Lieferer auf alle noch offenen Forderungen an den Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu begleichen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Eingehende Zahlungen werden nach unserer Wahl auf etwaige Kosten, Zinsen und/oder auf die jeweils älteste fällige Hauptforderung angerechnet. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, ist der Lieferer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.

6. Elektronische Rechnung

Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu.

7. Lieferzeiten

Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferzeiten wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges übernommen. Die Folgen vom Lieferer nicht zu vertretender Betriebsstörungen und anderer unvorhergesehener Umstände, lassen die Bindung des Lieferers an die vereinbarte Lieferzeit entfallen. Teillieferungen sind zulässig. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten der Lagerung im Werk des Lieferers berechnet. Die Verpflichtung des Bestellers zur rechtzeitigen Bezahlung  des vereinbarten Kaufpreises bleibt davon unberührt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
Bei Aufträgen, welche die Montage einschließen, versteht sich der Preis grundsätzlich ohne die Elektroinstallation bis zum vorgesehenen Montagepunkt unserer Produkte. Entstehende Kosten für die Gestellung von Kran, Hubsteiger oder eines Montagegerüstes sind nur enthalten, wenn diese durch den Lieferer ausdrücklich ausgewiesen werden.
Anfallende Maurer-, Verputz-, Stemm- und Dachdeckerarbeiten sind im Preis ebenfalls nicht enthalten. Eventuell notwendige behördlichen Genehmigungen liegen einzig in der Verantwortung des Auftraggebers. Enstehende Mehrkosten in Folge fehlender Genehmigungen trägt alleinig der Auftraggeber.

8. Gefahrübergang

Soweit der Besteller Unternehmer ist, erfolgt der Versand auf dessen Gefahr. Der Auftraggeber bzw. Warenempfänger muss bei Erhalt der Sendung diese auf eventuell entstandene Transportschäden überprüfen und gegenüber dem Spediteur schriftlich anzeigen. Informieren Sie uns spätestens am folgenden Werktag schriftlich. Bei Nichteinhaltung erlöschen alle weiteren Ansprüche.

9. Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Lieferer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bei Verträgen mit Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Besteller ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern. Dagegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Für den Fall des Weiterverkaufs bzw. der Weiterverarbeitung tritt der Käufer schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten gegen den Drittschuldner an den Lieferer bis zur Höhe des Rechnungsbetrages mit der Befugnis der anteiligen Einziehung der Forderung sicherheitshalber ab. Soweit der Besteller die abgetretene Forderung selbst einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch. Die für den Lieferer eingezogenen Erlöse sind sofort an den Lieferer abzuliefern.
Gelieferte Produkte und Anlagen, welche nicht wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache werden bzw. die mit einer anderen Sache nicht dauerhaft fest verbunden werden, berechtigen
den Lieferer bei Zahlungsverzug des Auftraggebers zur Rückholung auf dessen Kosten.
Der Auftraggeber hat freien Zugang zu gewähren und ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rückholung der Sache stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

9.1 Gewährleistung

Ist der Besteller Unternehmer, leistet der Lieferer für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Besteller Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wenn die Nacherfüllung mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden ist, kann der Lieferer die Nacherfüllung verweigern. In diesem Fall kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung verlangen. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Im Falle der Ersatzlieferung ist dem Lieferer die mangelhafte Ware zuzusenden. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleissteile, natürliche Abnutzung und für Mängel, die durch unsachgemässe Verwendung oder Behandlung, Nachlässigkeit bei Pflege oder Wartung, übermässige Inanspruchnahme, aussergewöhnlich aggressive Umweltbedingungen sowie durch Montage durch Dritte oder Eigenmontagen zurückzuführen sind. Der Lieferer ist grundsätzlich nicht zur Prüfung der vom Besteller gelieferten Daten, insbesondere Druckdaten, verpflichtet. Mangelrechte aufgrund fehlerhafter Kundendaten sind ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

9.2 Erweiterte Gewährleistung für Lichtwerbeanlagen

Der Lieferer übernimmt auf Buchstabenkörper eine Gewährleistung von 5 Jahren. Dabei sind Schäden aufgrund normaler Alterungserscheinungen der Komponenten, wie Lackausbleichung/ Acrylglasveränderungen, die Sprödigkeit von Umleimern durch Weichmacherverlust etc. ausgeschlossen. Äußere Umwelteinflüsse, wie z.B. direkte Küstennähe und hohe Luftverschmutzung verkürzen die Lebensdauer aller Materialien. Auf alle Elektrokomponenten übernimmt der Lieferer eine Produkthaftung von 2 Jahren, gemäß der Garantieleistungen der Hersteller. Für die Verkabelung bei Komplettanlagen übernimmt der Lieferer eine Produkthaftung von 2 Jahren. Wenn der Lieferer die Montage nicht selber beauftragt oder beaufsichtigen kann, behält sich der Lieferer vor, die Gewährleistung abzulehnen, wenn durch unsachgemäße Montage- bzw. Anschlussarbeiten die Werbeanlage beschädigt wird.

10. Haftungsbeschränkungen

Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Waren liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers. Die anwendungstechnische Beratung des Lieferers befreit den Besteller nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verwendung. Sollte dennoch eine Haftung des Lieferers in Frage kommen, so ist diese auf den Wert der vom Lieferer gelieferten Ware begrenzt.
Durch den Lieferer vorgeschlagene Entwürfe, Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung hat nicht stattgefunden und muss durch den Auftraggeber erfolgen.

11. Foto- und Filmaufnahmen

Der Lieferer weißt daraufhin, dass im Rahmen der Herstellungsdokumentation und zur Eigenwerbung, von den hergestellten Werbeanlagen, sowie deren Endmontage, Foto- und Filmaufnahmen erstellt werden. Eine Wiedergabe kann auf der Internetseite des Lieferers, in dessen Printmedien und/oder in Sozialen Medien erfolgen. Mit einer Bestellung erfolgt die Einwilligung zu derartigen Veröffentlichungen.

12. Verbraucherschlichtung

Die EU-Kommission hält ein Portal zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferers. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt.